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   BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R   

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BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R (https://dejure.org/2015,38267)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R (https://dejure.org/2015,38267)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - B 14 AS 15/14 R (https://dejure.org/2015,38267)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 2 FreizügG/EU 2004, § 5 FreizügG/EU 2004, § 11 FreizügG/EU 2004, § 7 Abs 1 S 3 AufenthG 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - fehlendes Aufenthaltsrecht - kein Aufenthaltsrecht aufgrund bevorstehender Familiengründung - Sozialhilfeanspruch - notwendige Beiladung des ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Leistungsausschluss für EU-Ausländer ohne eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Familienangehöriger nach dem FreizügG/EU oder ohne ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - fehlendes Aufenthaltsrecht - kein Aufenthaltsrecht aufgrund bevorstehender Familiengründung - Sozialhilfeanspruch - notwendige Beiladung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ; Leistungsausschluss für EU-Ausländer ohne eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Familienangehöriger nach dem FreizügG/EU oder ohne ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (210)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    Der erkennende 14. Senat schließt sich dem 4. Senat an, der dies unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte des Leistungsausschlusses, seine systematischen Zusammenhänge sowie den Sinn und Zweck der Vorschrift begründet hat (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 19 ff) .

    Aufgrund dieser generellen Freizügigkeitsvermutung muss der Aufenthalt eines EU-Ausländers zumindest solange als rechtmäßig angesehen werden, bis die zuständige Ausländerbehörde das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 5 FreizügG/EU in der bis Januar 2013 geltenden Fassung oder nunmehr aufgrund von § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bzw der Missbrauchstatbestände in § 2 Abs. 7 FreizügG/EU festgestellt hat (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 34 mwN) .

    a) Eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU setzt die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit als Arbeitnehmer voraus, die nicht nur von geringem Umfang oder völlig untergeordneter oder unwesentlicher Bedeutung ist, wobei das erzielte Arbeitsentgelt aber nicht das Existenzminimum der betreffenden Person und ihrer Familienangehörigen vollständig abdecken muss (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 18; BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 26) .

    b) Eine Freizügigkeitsberechtigung als Selbstständiger nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU setzt voraus, dass eine erwerbsorientierte Tätigkeit als Selbstständiger mittels einer bestimmten Einrichtung oder Organisation auf unbestimmte Zeit tatsächlich ausgeübt wird, ohne dass der erzielte Gewinn das Existenzminimum abdecken muss; die bloße Anmeldung eines Gewerbes genügt nicht (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 19; BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 28).

    Die Leistungsvoraussetzungen nach § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1 SGB XII erfüllte die Klägerin nach den Feststellungen des LSG zu den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Hinsichtlich der nach § 18 Abs. 1 SGB XII erforderlichen Kenntnis des Sozialhilfeträgers ist auf die Kenntnis des beklagten Jobcenters zu verweisen (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 39 mwN) .

    Die Klägerin war nicht nach § 21 SGB XII von Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen, weil die "Systemabgrenzung" zwischen SGB II und SGB XII nicht auf das schlichte Kriterium Erwerbsfähigkeit reduziert werden kann, sondern differenzierter ist (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 40 ff mwN; vgl aus der Literatur mit stationär Untergebrachten und Strafgefangenen als Beispielen nur: Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 21 RdNr 5, der in RdNr 1 ff die Probleme der Abgrenzung und wiederholten Änderungen der einschlägigen Vorschriften darstellt, aber andererseits in RdNr 8 fordert, die Systeme "scharf voneinander abzugrenzen"; Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl 2015, § 21 RdNr 9: Erwerbsfähigkeit ist nicht das alleinige, ausschließliche Abgrenzungsmerkmal; Fasselt in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl 2009, § 21 RdNr 2, die zudem Ausländer anführt, deren Erwerbsfähigkeit nach § 8 Abs. 2 SGB II ausgeschlossen ist) .

    Im Weiteren ist zu beachten, dass ebenso wie nach dem SGB II aufgrund von § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt 2 SGB XII Ausländer, die weder materiell freizügigkeitsberechtigt nach dem FreizügG/EU noch aufenthaltsberechtigt nach dem AufenthG sind, keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 48 ff) .

    § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII beinhaltet, wie schon dem Wortlaut entnommen werden kann, jedoch nur einen Ausschluss von einem Anspruch auf Sozialhilfe, nicht aber von im Wege des Ermessens zu gewährenden Leistungen auf Sozialhilfe, wie sie § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII vorsieht (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 51 mwN, auch auf die Rspr des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorläufervorschrift in § 120 Bundessozialhilfegesetz) .

    Hinsichtlich der Leistungen im Einzelnen, insbesondere ob vorliegend die Voraussetzungen für eine Ermessensreduzierung auf null vorliegen (vgl dazu BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 53 ff) , sind weitere Feststellungen notwendig, die das LSG im wiedereröffneten Berufungsverfahren zu treffen hat.

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    a) Eine Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU setzt die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit als Arbeitnehmer voraus, die nicht nur von geringem Umfang oder völlig untergeordneter oder unwesentlicher Bedeutung ist, wobei das erzielte Arbeitsentgelt aber nicht das Existenzminimum der betreffenden Person und ihrer Familienangehörigen vollständig abdecken muss (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 18; BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 26) .

    b) Eine Freizügigkeitsberechtigung als Selbstständiger nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU setzt voraus, dass eine erwerbsorientierte Tätigkeit als Selbstständiger mittels einer bestimmten Einrichtung oder Organisation auf unbestimmte Zeit tatsächlich ausgeübt wird, ohne dass der erzielte Gewinn das Existenzminimum abdecken muss; die bloße Anmeldung eines Gewerbes genügt nicht (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 19; BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 28).

    Das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 EFA steht dem Leistungsausschluss der Klägerin nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht entgegen (vgl zum EFA das Ausführungsgesetz vom 15.5.1956, BGBl II 563; zu dessen früherer Anwendbarkeit im Rahmen des SGB II bei einem französischen Staatsangehörigen: BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21; zu dessen Nichtanwendbarkeit nach dem 1.2.2012: BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR, RdNr 18 ff) .

    Durchgreifende Gründe, dieses völkerrechtliche Abkommen zwischen bestimmten Staaten, die zwar (mittlerweile) größtenteils zur EU gehören, auf die Staatsangehörigen auch anderer Mitgliedstaaten der EU auszudehnen (so wohl Eichenhofer in seiner Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 19.10.2010, aaO, SGb 2011, 458 ff) , sind nicht zu erkennen.

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    Art. 6 GG vermittele nur einen Abschiebeschutz, kein Aufenthaltsrecht; Gründe für eine aufenthaltsrechtliche Ermessensreduzierung auf null im Rahmen des § 7 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), wie im Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.1.2013 (B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34) , seien nicht ersichtlich.

    Sie war erwerbsfähig nach § 8 Abs. 1 SGB II und die fehlende deutsche Staatsangehörigkeit stand ihrer Erwerbsfähigkeit nach § 8 Abs. 2 SGB II nicht entgegen, weil für sie als bulgarische Staatsangehörige die Möglichkeit, dass eine Beschäftigung erlaubt werden könnte, bestand und ausreicht (BSG Urteil vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, RdNr 13 ff) , worauf auch § 8 Abs. 2 Satz 2 SGB II hinweist.

    Die Klägerin hatte einen gewöhnlichen Aufenthalt in W. (zu dessen Erfordernissen: § 30 Abs. 3 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil -) , weil sie dort nicht nur vorübergehend, sondern zukunftsoffen verweilte (vgl nur BSG Urteil vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, RdNr 18 ff mwN) .

    Diese Rechtsprechung führt zu einem auf § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG gestützten Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, das aus dem Zusammenleben der Partner mit einem gemeinsamen Kind oder dem Kind eines Partners folgt, weil diese Personen sich ua auf Art. 6 GG, §§ 27 ff AufenthG berufen können (BSG Urteil vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34) .

  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    Mit EU-Recht ist dieser Leistungsausschluss der Klägerin nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II vereinbar, wie sich aus den Entscheidungen des EuGH vom 11.11.2014 (C-333/13 - Dano, NJW 2015, 145 ff) und vom 15.9.2015 (C-67/14 - Alimanovic, SGb 2015, 638 ff) ergibt.

    Gleiches gilt für Unionsbürger anderer EU-Staaten (einschließlich ihrer Familienangehörigen), die nach Deutschland eingereist sind, um Arbeit zu suchen, wenn sie nicht Arbeitnehmer oder Selbstständige sind oder ihnen dieser Status erhalten geblieben ist (EuGH Urteil vom 15.9.2015, aaO, RdNr 63) .

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    Mit EU-Recht ist dieser Leistungsausschluss der Klägerin nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II vereinbar, wie sich aus den Entscheidungen des EuGH vom 11.11.2014 (C-333/13 - Dano, NJW 2015, 145 ff) und vom 15.9.2015 (C-67/14 - Alimanovic, SGb 2015, 638 ff) ergibt.

    Auch wenn Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II als besondere beitragsunabhängige Geldleistungen iS des Art. 70 VO Nr. 883/2004/EG und als "Sozialhilfe" iS des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG eingeordnet werden, stehen Art. 24 Abs. 1 iVm Art. 7 Abs. 1 Buchst b RL 2004/38/EG und Art. 4 VO Nr. 883/2004/EG der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Bezug dieser Leistungen ausgeschlossen werden, sofern diesen Staatsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat kein Aufenthaltsrecht nach der RL 2004/38/EG zusteht (EuGH Urteil vom 11.11.2014, aaO, RdNr 84) .

  • BSG, 23.04.1975 - 9 RV 136/74

    Träger der Lastenausgleichsverwaltung - Land als Träger der Kriegsopferversorgung

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein solcher "In-sich-Prozess", der auch das Verhältnis eines Hauptbeteiligten zu einem notwendig Beizuladenden betreffen kann, zulässig und insbesondere ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist sowie die entsprechenden Folgen für die Beteiligtenstellung zu ziehen sind, wenn die betroffenen Behörden oder Einrichtungen desselben Rechtsträgers eine gewisse Verselbstständigung erfahren haben und Inhaber eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zueinander sind, über die im Streitfall von der gemeinsamen Spitze nicht verbindlich entschieden werden kann (BSG Urteil vom 23.4.1975 - 9 RV 136/74 - BSGE 39, 260 = SozR 3100 § 52 Nr. 1; BSG Urteil vom 28.1.2004 - B 6 KA 4/03 R - SozR 4-1500 § 70 Nr. 1 RdNr 18 ff; letztens etwa BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 4/14 R - SozR 4-2500 § 80 Nr. 1 RdNr 18 f; vgl nur Böttiger in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 54 RdNr 56a; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 54 RdNr 15; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl 2015, § 63 RdNr 7; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl 2014, § 63 RdNr 8 f) .
  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    Letztlich muss der zugelassene kommunale Träger gegenüber dem Bund die Verwendung der erhaltenen Mittel im Rahmen des SGB II belegen (§ 6b Abs. 5 SGB II; vgl letztens BSG Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 50/14 R) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 4/14 R

    Kassen (zahnärztliche) Vereinigung - Ausschüsse der Vertreterversammlung - Frist

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein solcher "In-sich-Prozess", der auch das Verhältnis eines Hauptbeteiligten zu einem notwendig Beizuladenden betreffen kann, zulässig und insbesondere ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist sowie die entsprechenden Folgen für die Beteiligtenstellung zu ziehen sind, wenn die betroffenen Behörden oder Einrichtungen desselben Rechtsträgers eine gewisse Verselbstständigung erfahren haben und Inhaber eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zueinander sind, über die im Streitfall von der gemeinsamen Spitze nicht verbindlich entschieden werden kann (BSG Urteil vom 23.4.1975 - 9 RV 136/74 - BSGE 39, 260 = SozR 3100 § 52 Nr. 1; BSG Urteil vom 28.1.2004 - B 6 KA 4/03 R - SozR 4-1500 § 70 Nr. 1 RdNr 18 ff; letztens etwa BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 4/14 R - SozR 4-2500 § 80 Nr. 1 RdNr 18 f; vgl nur Böttiger in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 54 RdNr 56a; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 54 RdNr 15; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl 2015, § 63 RdNr 7; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl 2014, § 63 RdNr 8 f) .
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 4/03 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Disziplinarordnung - Recht auf

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein solcher "In-sich-Prozess", der auch das Verhältnis eines Hauptbeteiligten zu einem notwendig Beizuladenden betreffen kann, zulässig und insbesondere ein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist sowie die entsprechenden Folgen für die Beteiligtenstellung zu ziehen sind, wenn die betroffenen Behörden oder Einrichtungen desselben Rechtsträgers eine gewisse Verselbstständigung erfahren haben und Inhaber eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zueinander sind, über die im Streitfall von der gemeinsamen Spitze nicht verbindlich entschieden werden kann (BSG Urteil vom 23.4.1975 - 9 RV 136/74 - BSGE 39, 260 = SozR 3100 § 52 Nr. 1; BSG Urteil vom 28.1.2004 - B 6 KA 4/03 R - SozR 4-1500 § 70 Nr. 1 RdNr 18 ff; letztens etwa BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 4/14 R - SozR 4-2500 § 80 Nr. 1 RdNr 18 f; vgl nur Böttiger in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 54 RdNr 56a; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 54 RdNr 15; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl 2015, § 63 RdNr 7; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl 2014, § 63 RdNr 8 f) .
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R
    Das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 EFA steht dem Leistungsausschluss der Klägerin nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II nicht entgegen (vgl zum EFA das Ausführungsgesetz vom 15.5.1956, BGBl II 563; zu dessen früherer Anwendbarkeit im Rahmen des SGB II bei einem französischen Staatsangehörigen: BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21; zu dessen Nichtanwendbarkeit nach dem 1.2.2012: BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR, RdNr 18 ff) .
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    1.2.8 Der 14. Senat des BSG hat sich dem 4. Senat mit Urteilen vom 16.12.2015 (B 14 AS 15/14 R, B 14 AS 18/14 R und B 14 AS 33/14 R) und vom 20.01.2016 (B 14 AS 15/15 R - Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht - und B 14 AS 35/15 R) angeschlossen und hierbei auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II angesprochen, allerdings keine verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen.

    Der Leistungsausschluss zu Lasten der Klägerinnen und Kläger der dortigen Verfahren sei insbesondere schon deshalb mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar, weil den jeweiligen Klägerinnen und Klägern existenzsichernde Leistungen durch den beigeladenen bzw. beizuladenden Sozialhilfeträger nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII zu gewähren seien (BSG, Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - Rn. 36; BSG, Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 18/14 R - Rn. 34; BSG, Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 33/14 R - Rn. 33; BSG, Urteil vom 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R - Rn. 32).

    1.4.16 Lenze hält dem BSG (bezugnehmend u.a. auf die Urteile vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R, B 14 AS 18/14 R, B 14 AS 33/14 R) anlässlich einer Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 15.09.2015 (C-67/14) hingegen vor, sich im Rahmen einer unzulässigen Rechtsfortbildung über den klaren Willen des Gesetzgebers in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II hinweggesetzt und durch den Rückgriff auf das SGB XII außerdem in die föderale Finanzierungsverantwortung für die Grundsicherung nach § 46 SGB II eingegriffen zu haben ( Lenze , NJW 2016, S. 555).

    d) Den vom Leistungsausschluss des § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII betroffenen Personen können jedoch Leistungen u.a. zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII im Ermessenswege erbracht werden (so über den Umweg des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII im Ergebnis auch BSG, Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn. 51 ff. - und B 4 AS 44/15 R - Rn. 36 ff.; Urteile vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R, B 14 AS 18/14 R und B 14 AS 33/14 R; Urteile vom 20.01.2016 - B 14 AS 15/15 R und B 14 AS 35/15 R).

    Ein Rückgriff auf die Ermessensregelung des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII ist entgegen der Auffassung des 4. und des 14. Senats des BSG (Urteile vom 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R - Rn. 51 ff. - und B 4 AS 44/15 R - Rn. 36 ff.; Urteile vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R, B 14 AS 18/14 R und B 14 AS 33/14 R; Urteile vom 20.01.2016 - B 14 AS 15/15 R und B 14 AS 35/15 R) ebenfalls nicht notwendig und im Hinblick auf das Verhältnis dieser Regelung zum § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB XII und der dort genannten Leistungsarten auch wenig plausibel.

    6.1 In fast allen diesbezüglich ergangenen Gerichtsentscheidungen wird bereits der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG verkannt, indem eine mögliche Verfassungswidrigkeit nur anhand des zu entscheidenden Einzelfalls (so offenbar auch der 14. Senat des BSG in den Urteilen vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - Rn. 36, B 14 AS 18/14 R - Rn. 34, B 14 AS 33/14 R - Rn. 33 und vom 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R - Rn. 32), allenfalls allein mit Blick auf die vom Leistungsausschluss betroffenen Unionsbürger geprüft wird (vgl. bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.02.2010 - L 15 AS 30/10 B ER - Rn. 30).

  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 31/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Von diesem Leistungsausschluss umfasst sind erst recht die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (EU-Ausländer) und nicht über eine materielle Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU oder ein Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG verfügen (BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 19 ff; BSG vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 48 RdNr 18 ff; BSG vom 20.1.2016 - B 14 AS 35/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 47 RdNr 24; so seit 29.12.2016 auch § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst a SGB II) .
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Der erkennende 14. Senat schließt sich dem 4. Senat an, der dies unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte des Leistungsausschlusses, seine systematischen Zusammenhänge sowie den Sinn und Zweck der Vorschrift begründet hat (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 19 ff; so bereits Urteile des Senats vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR, B 14 AS 18/14 R und B 14 AS 33/14 R) .

    Denn vorliegend kommt allenfalls ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen nach § 25 Abs. 4 AufenthG wegen der Risikoschwangerschaft der Klägerin zu 1 bei ihrer Einreise nach Deutschland und der Geburt ihrer Kinder hier in Betracht, nicht aber ein Aufenthaltsrecht mit längerfristiger Bleibeperspektive, wie es sich zB aus den aufenthaltsrechtlichen Vorwirkungen einer bevorstehenden Familiengründung ergeben kann (vgl BSG Urteil vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34; vgl auch BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR, RdNr 30 ff) .

    Die Klägerin zu 1 war danach nicht von Leistungen für den Lebensunterhalt ausgeschlossen, weil die "Systemabgrenzung" zwischen SGB II und SGB XII nicht auf das schlichte Kriterium der Erwerbsfähigkeit reduziert werden kann, sondern differenzierter ist (BSG Urteil vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 40 ff; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR, RdNr 38; jeweils mwN) .

    Durchgreifende Gründe, dieses völkerrechtliche Abkommen zwischen bestimmten Staaten, die zwar (mittlerweile) größtenteils zur EU gehören, auf die Staatsangehörigen auch anderer Mitgliedstaaten der EU auszudehnen (so wohl Eichenhofer, SGb 2011, 458) , sind nicht zu erkennen (BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen in SozR, RdNr 34) .

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Rechtsprechung
   BSG, 15.08.2014 - B 14 AS 15/14 BH   

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https://dejure.org/2014,23489
BSG, 15.08.2014 - B 14 AS 15/14 BH (https://dejure.org/2014,23489)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2014 - B 14 AS 15/14 BH (https://dejure.org/2014,23489)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2014 - B 14 AS 15/14 BH (https://dejure.org/2014,23489)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 78/08 R

    Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung der Leistungsgewährung wegen

    Auszug aus BSG, 15.08.2014 - B 14 AS 15/14 BH
    Es ist nicht erkennbar, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) aufwirft, weil ungeachtet der Frage der Klärungsbedürftigkeit zu Versagensbescheiden nach § 66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (BSGE 104, 26 = SozR 4-1200 § 66 Nr. 5) jedenfalls nicht erkennbar ist, dass etwaige Fragen klärungsbedürftig sein könnten.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,101735
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14 B (https://dejure.org/2016,101735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14 B (https://dejure.org/2016,101735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. März 2016 - L 7/14 AS 15/14 B (https://dejure.org/2016,101735)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Die Voraussetzungen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1006 VV RVG a.F. liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).

    Der Rechtsanwalt muss danach über die bloße Erfüllung des Verfahrensauftrags hinaus zusätzlich Besonderes gerade mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache ohne streitige Entscheidung geleistet haben, wobei die bloße Verfahrensführung mit schriftsätzlichem oder mündlichem Vortrag in einem gerichtlichen Verfahren nicht ausreicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Klees in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 1002 VV Rn 16 ff. m.w.N.).

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20 % zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 2 KR 43/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Die Voraussetzungen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1006 VV RVG a.F. liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).
  • SG Berlin, 27.07.2011 - S 165 SF 6502/10

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; billige Kostenfestsetzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Für eine grundsätzliche Beschränkung der sozialgerichtlichen Prüfungs- und ggf. Korrekturkompetenz im Rahmen von Vergütungsfestsetzungsverfahren für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte auf Fälle, in denen der zur Erstattung verpflichtete Dritte die Unbilligkeit als Einwendung vorgetragen hat, ist eine gesetzliche Grundlage vor dem Hintergrund des im sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) gemäß § 103 SGG geltenden Untersuchungs- bzw. Amtsermittlungsgrundsatzes nicht zu ersehen, auch nicht aus dem auf die Situation eines zivilgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens gegen den zur Kostenerstattung verpflichteten Verfahrensgegner in der Hauptsache bezogenen Beschluss des BGH vom 20. Januar 2011 (Az.: V ZB 216/10).
  • SG Nordhausen, 23.04.2015 - S 12 SF 507/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Darlegungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 6 SF 1578/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • SG Braunschweig, 29.09.2011 - S 47 SF 320/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 7/14 AS 15/14
    Der Senat verweist insoweit auf seinen hierzu bereits ergangenen Beschluss vom 1. Juli 2015 zum Aktenzeichen L 7/14 AS 7/14 B. Eine Einschränkung der Prüfungskompetenz und -verpflichtung der Urkundsbeamten und Richter im sozialgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren, einschließlich Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren, durch eine Rügeobliegenheit der Staatskasse wird - mit teilweise unterschiedlichen Begründungen - auch in den hierzu ersichtlichen sonstigen sozialgerichtlichen Entscheidungen verneint (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B - Sozialgericht Nordhausen, Beschluss vom 23. April 2015 - S 12 SF 507/12 E - Sozialgericht Braunschweig, Beschluss vom 29. September 2011 - S 47 SF 320/09 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2016 - L 7/14 AS 35/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Einigungsgebühr

    Materiell-rechtlich muss insoweit ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen, während einseitige Erklärungen nicht ausreichen (siehe dazu exemplarisch Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - L 7/14 AS 15/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2020 - L 7 AS 31/19

    Dieselbe Angelegenheit; Einigungsgebühr; Prozesskostenhilfe; Stundenzettel;

    Materiell-rechtlich muss insoweit ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen, während einseitige Erklärungen nicht ausreichen (siehe dazu exemplarisch Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - L 7/14 AS 15/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2016 - L 7 AS 172/15
    Hierdurch muss im Ergebnis ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen, wohingegen einseitige Erklärungen nicht ausreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - L 7/14 AS 15/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 7 AS 153/15
    Die Voraussetzungen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1006 VV RVG a.F. liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05; Beschluss des Senats vom 2. März 2016 - L 7/14 AS 15/14 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 7 AS 3/15
    Materiell-rechtlich muss insoweit ausdrücklich oder konkludent ein Einigungsvertrag nach zivilrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Grundsätzen zustande kommen, während einseitige Erklärungen nicht ausreichen (siehe dazu exemplarisch Senatsbeschluss vom 2. März 2016 - L 7/14 AS 15/14 B).
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Rechtsprechung
   BSG, 17.02.2014 - B 14 AS 15/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3218
BSG, 17.02.2014 - B 14 AS 15/14 B (https://dejure.org/2014,3218)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2014 - B 14 AS 15/14 B (https://dejure.org/2014,3218)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - B 14 AS 15/14 B (https://dejure.org/2014,3218)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 6 AS 1323/13
  • LSG Sachsen - L 3 AS 1349/13
  • BSG, 17.02.2014 - B 14 AS 15/14 B
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Rechtsprechung
   BSG, 31.01.2014 - B 14 AS 14/14 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33979
BSG, 31.01.2014 - B 14 AS 14/14 S (https://dejure.org/2014,33979)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2014 - B 14 AS 14/14 S (https://dejure.org/2014,33979)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - B 14 AS 14/14 S (https://dejure.org/2014,33979)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 1 AS 5196/12
  • LSG Sachsen - L 2 AS 1909/13
  • BSG, 31.01.2014 - B 14 AS 14/14 S
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